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Fragerecht Abgeordnete

Parlamentarisches Fragerecht: Regierung unterläuft Abgeordnetenrechte

Verstoß gegen Grundgestz Art. 1 Satz 2 GG

Regierung unterläuft Fragerecht der Abgeordneten

Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben gegenüber der Bundesregierung ein in Art 1 Satz 2 des Grundgesetzes GG verankertes Fragerecht. Die Regierung unterläuft dieses Recht jedoch regelmäßig, wie aus dem Sachstand zum parlamentarischen Fragerecht der Abgeordneten hervorgeht.

Insgesamt 598 Abgeordnete sind aus der Bundestagswahl hervorgegangen. Sie haben das Recht, der Regierung Fragen zu stellen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Regierung ist verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Der Umfang und die Grenzen des parlamentarischen Fragerechts sind im Grundgesetz und in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. Abgeordnete können Fragen zu allen Angelegenheiten stellen, die in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fallen. Die Regierung kann Fragen nur in Ausnahmefällen verweigern, beispielsweise wenn sie der Staatsicherheit schaden würden.


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