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Fragerecht Arbeitgeber Vorstrafen

Fragerecht des Arbeitgebers bei Vorstellungsgesprächen

Darf nach Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren gefragt werden?

Die Frage nach den möglichen Vorstrafen

In der Regel ist es Arbeitgebern nicht gestattet, Bewerber nach Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren zu fragen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren für die ausgeschriebene Stelle relevant sind. In diesem Fall muss der Arbeitgeber präzise formulieren und darf nur nach Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren fragen, die für die künftige Tätigkeit des Bewerbers relevant sind.

Beispielsweise darf ein Arbeitgeber einen Bewerber für eine Stelle als Sicherheitsmitarbeiter nach Vorstrafen im Zusammenhang mit Diebstahl fragen, da diese Vorstrafen für die ausgeschriebene Stelle relevant sind. Allerdings darf der Arbeitgeber den Bewerber nicht nach Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogendelikten fragen, da diese Vorstrafen nicht für die ausgeschriebene Stelle relevant sind.

Stellt der Arbeitgeber in dem Bewerbungsgespräch unzulässige Fragen, so geht dies zu seinen Lasten. Der Bewerber ist nicht verpflichtet, diese Fragen zu beantworten.


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