Contact Form

Name

Email *

Message *

Cari Blog Ini

Schueler Muessen Keinen Kleinen Leistungsnachweis Ueber Den Stoff Der Vorstunde Erbringen

Rechenschaftsablagen: Neuigkeiten zur mündlichen Leistungsbewertung

Schüler müssen keinen kleinen Leistungsnachweis über den Stoff der Vorstunde erbringen

Mündliche Leistungsnachweise, zu denen auch Rechenschaftsablagen zählen, sind eine wichtige Säule im Schulunterricht.

Laut § 18 Abs. 1 des Schulgesetzes Baden-Württemberg sind mündliche Leistungsnachweise insbesondere Rechenschaftsablagen. Beiträge zum Unterricht und Referate zählen ebenfalls zu dieser Kategorie.

Eine Rechenschaftsablage ist ein kleiner mündlicher Leistungsnachweis im Schulunterricht. Sie dient dazu, das Verständnis der Schüler für den behandelten Stoff zu überprüfen. Die Schüler müssen dabei über einen kurzen Zeitraum (ca. 5-10 Minuten) Auskunft über das Gelernte geben.

In letzter Zeit gab es einige Diskussionen darüber, ob Rechenschaftsablagen noch zeitgemäß sind. Einige Pädagogen argumentieren, dass sie zuwenig Aufschluss über die tatsächlichen Leistungen der Schüler geben und dass sie zu viel Stress verursachen.

Die Kultusministerien der Länder haben sich jedoch dafür ausgesprochen, Rechenschaftsablagen weiterhin als Teil der mündlichen Leistungsbewertung beizubehalten. Sie argumentieren, dass Rechenschaftsablagen eine gute Möglichkeit seien, das spontane Sprechen und die Fähigkeit der Schüler, ihr Wissen zu strukturieren und zu präsentieren, zu fördern.


Comments